Allgemeine Geschäftsbedingungen
Netzwerktechnik Koch - Helga B. Koch und Günter Koch GbR
Helga B. Koch und Günter Koch GbR
Dorfstraße 7, D-94486 Osterhofen-Gergweis
Telefon 08547 – 91 42 32, Telefax 08547 – 91 42 33
e-mail: info@netzwerktechnik-koch.de
www.netzwerktechnik-koch.de
§ 1 - Geltungsbereich
Alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertragsabschlüsse der Netzwerktechnik Koch erfolgen, auch wenn im Einzelfall nicht besonders darauf verwiesen wird, ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch soweit ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 - Angebot und Vertragsabschluß, Ausführungsunterlagen
1. Alle Angebote sind freibleibend.
2. Ein Vertrag kommt nur durch förmliche Auftragsbestätigung durch uns zustande. Ein Auftrag gilt jedoch als bestätigt, wenn ohne förmliche Auftragsbestätigung die Lieferung erfolgt. Wir sind berechtigt, die Annahme eines Angebotes von einer Vorauszahlung bis zur Höhe des Gesamtpreises abhängig zu machen.
3. Zu Änderungen der Liefergegenstände, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen und die wir aus technischen Gründen oder aus Gründen der Modellpflege für erforderlich halten, sind wir jederzeit berechtigt.
4. An allen zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen und Muster, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen weder dritten Personen noch Konkurrenzfirmen vorgelegt werden. Unterlagen, wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen, Prospekte und dergleichen sind nur annähernd maßgebend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wo es im Sinne des technischen Fortschritts unter Berücksichtigung des Interesses des Bestellers angezeigt erscheint, behalten wir uns entsprechende, für den Besteller zumutbare Änderungen vor.
§ 3 - Preise
1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung, mangels Auftragsbestätigung die in der jeweils geltenden Preisliste genannten Preise. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Lager, in Euro, zuzüglich Verpackung, Versand und Versicherung und der im Zeitpunkt der Lieferung jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
2. Die Aufstellung und Installation der Geräte erfolgt nach Aufwand, es sei denn, aus unserer Auftragsbestätigung oder aus dem Kaufvertrag ergibt sich etwas anderes.
§ 4 - Liefer- und Leistungszeit
1. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
2. Liefer-, Leistungs- und Ausführungsfristen sind für uns unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich förmlich etwas anderes vereinbart wird. Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt aller notwendigen und vom Kunden zu liefernden Informationen und Unterlagen und nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
3. Bei Abrufaufträgen hat der Kunde die Liefer- oder Leistungszeit so zu bestimmen, daß uns ausreichend Zeit und Gelegenheit bleibt, entsprechende Dispositionen zu treffen. Kommt der Kunde ‑ gleich aus welchen Gründen ‑ seiner Verpflichtung zum Abruf von Lieferungen und Leistungen nicht ordnungsgemäß nach, sind wir berechtigt, die Leistungszeit und die Losgrößen selbst festzulegen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
Eine als verbindlich vereinbarte Frist und gesetzte Nachfristen gelten als eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist an eine zur Versendung bestimmte Person übergeben wird, spätestens jedoch bei Meldung der Versandbereitschaft, wenn die Lieferung aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, verzögert wird.
4. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Wir sind insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und von unserem Zulieferer im Stich gelassen werden. Der Kunde ist in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
5. Alle unvorhersehbaren und von uns unverschuldeten Ereignisse oder Hindernisse, die die Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise verzögern, insbesondere Streiks, Aussperrungen, unvorhergesehene Betriebsstörungen in unserem Betrieb oder im Betrieb eines Vorlieferanten, unvermeidbare Rohstoffverknappungen, Zerstörungen bereits erbrachter Leistungen durch Dritte oder durch Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben) oder Behinderungen durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand berechtigen uns, die Liefer- oder Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen oder wird die Lieferung oder Leistung aus einem der in Vorstehend Satz 1 genannten Gründe unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist unverzüglich über das Leistungshindernis zu informieren und ist unter den Voraussetzungen von Vorstehend Satz 2 gleichfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden sind unverzüglich zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
6. Verzug von uns tritt nur nach förmlicher Mahnung ein, auch wenn für die Lieferung oder Leistung eine Zeit vereinbart ist, die sich nach dem Kalender bestimmen oder berechnen läßt.
§ 5 - Versand und Gefahrübergang
1. Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, für Rechnung des Kunden.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder zwecks Versendung unser Lager verläßt. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
3. Nimmt der Kunde den ihm angebotenen, vertragsgemäßen Liefergegenstand nicht an oder wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 6 - Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug des Kunden
1. Zahlungen sind nach dem Datum der Rechnungstellung innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug fällig. Wird diese Zahlungsfrist überschritten, dann hat der Kunde, ohne daß eine Mahnung erforderlich wäre, unbeschadet weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von jährlich acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu entrichten.
2. Zahlungsfristen sind gewahrt, wenn wir über die Zahlung verfügen können (Gutschrift, Einlösung von Schecks).
3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung schuldhaft nicht nach oder steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 321 Abs. 1 BGB zu, werden alle unsere noch offenen Forderungen gegen den Kunden sofort zur Zahlung fällig, auch soweit Schecks oder Wechsel mit späterer Fälligkeit erfüllungshalber angenommen wurden.
4. Die Aufrechnung seitens des Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
§ 7 - Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen und Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent und etwaiger Ansprüche auf Freistellung von auf Wunsch des Kunden übernommenen Haftungsrisiken, die uns ‑ gleich aus welchem Rechtsgrund ‑ gegen den Kunden zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2. Alle Liefergegenstände bleiben unser Eigentum (nachstehend "Vorbehaltsware"). Verarbeitung und Umbildung erfolgen für uns als Hersteller, jedoch ohne daß wir hieraus verpflichtet werden. Wird die Vorbehaltsware durch Verarbeitung oder sonstwie mit anderen uns nicht gehörenden beweglichen Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die ihm hieraus gegen den Dritten erwachsenen Ansprüche zu dem Betrage an uns ab, der dem Fakturenwert der Vorbehaltsware zuzüglich eines Sicherungsaufschlags von 20 % entspricht.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, uns gegenüber nicht in Verzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Zu anderen Verfügungen (Sicherungsübereignungen, Verpfändungen etc.) über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Die aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherungsleistungen, Forderungen aus unerlaubter Handlung etc.) entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab (soweit wir lediglich Miteigentum an der Vorbehaltsware zusteht: anteilig in Höhe des Miteigentumsanteils). Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen widerruflich ermächtigt. Wir sind berechtigt, die Ermächtigung zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen bekanntzugeben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
4. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und in einem kaufmännischer Sorgfalt entsprechenden Umfang auf seine Kosten zu versichern. Bei Pfändung aufgrund gerichtlicher Anordnung oder sonstigen Zugriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen, dem Zugriff zu widersprechen und auf unser (Mit-) Eigentum hinzuweisen. Die Kosten für die Abwendung des Zugriffs trägt der Kunde.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach erfolgter Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne daß dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zustünde, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen und gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden zu verlangen.
§ 8 - Gewährleistung
1. Beim Kauf gebrauchter Sachen ist jegliche Gewährleistung/Mängelhaftung ausgeschlossen. Werden Waren durch den Kunden ohne unsere vorherige schriftliche Freigabe in andere Systeme und Produktionsanlagen eingebaut bzw. an solche angeschlossen oder eingegliedert, be- oder verarbeitet, so ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung entfällt, wenn andere als von uns beauftragte Personen Reparaturen oder sonstige Eingriffe oder Änderungen an den Kaufsachen vornehmen oder nicht geeignetes Zubehör verwenden, sofern der aufgetretene Mangel im ursächlichen Zusammenhang steht.
2. Die Beschaffenheit des Liefergegenstandes ergibt sich abschließend aus unserer Produktbeschreibung. Werbeaussagen und Anpreisungen, die lediglich reklamehaften Inhalt haben, stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.
3. Mangelhafte Montageanleitungen stellen nur dann einen Mangel dar, wenn sie der ordnungsgemäßen Montage des Liefergegenstandes entgegenstehen.
4. Der Kunde muß zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte Falschlieferungen, Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung förmlich rügen.
5. Beanstandete Liefergegenstände sind zur Überprüfung und gegebenenfalls Mängelbeseitigung frachtfrei an den von uns benannten Bestimmungsort einzusenden. Im Falle berechtigter Mängelrüge werden dem Kunden die entstandenen Transportkosten in erforderlicher Höhe erstattet.
6. Wir sind berechtigt, Mängel an Liefergegenständen nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beheben. Verweigern wir die Nacherfüllung oder schlägt die Nacherfüllung gemäß § 440 Satz 2 BGB fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
7. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung.
8. Soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart ist, übernehmen wir kein Beschaffungsrisiko und gewähren keine Garantien im Rechtssinne.
§ 9 - Rückgriff des Kunden im Verbrauchsgüterkauf
1. Werden gegenüber dem Kunden seitens eines Verbrauchers Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, ist uns dies zum Erhalt der Rückgriffsansprüche unverzüglich förmlich anzuzeigen.
2. Der Kunde ist vor Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gemäß § 478 BGB verpflichtet, uns Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
3. Etwaige Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 BGB werden durch Warengutschrift erfüllt. Der Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen bei hinreichender Vorsorge des Kunden nicht angefallen wären.
§ 10 - Allgemeine Haftungsbeschränkungen
1. Schadenersatzansprüche statt der Leistung können nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde uns zuvor förmlich eine Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt hat, verbunden mit der Androhung, nach Ablauf der Frist Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten, und diese Frist fruchtlos verstreicht. Erfüllungsansprüche des Kunden erlöschen mit Ablauf der gesetzten Nachfrist, spätestens jedoch, wenn und sobald der Kunde Schadenersatz statt der Leistung verlang.
2. Schadenersatzansprüche statt der Leistung wegen Verletzung einer Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB können nur geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3. Soweit eine Schadenersatzhaftung von uns oder an deren Stelle ein Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen uns in Betracht kommt ‑ gleich aus welchem Rechtsgrund ‑ haften wir wie folgt:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben,
b) für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten der Organe und unserer leitenden Angestellten sowie für schwerwiegendes Organisationsverschulden,
c) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei zumindest grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen in der Höhe nach begrenzt wie folgt: Der Schadenersatz darf den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, der bei Vertragsschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehbar war.
d) Ein etwaiger Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in Fällen gemäß der vorstehend lit. c) ausgeschlossen, wenn und soweit die Aufwendungen nicht erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen und/oder bei Aufwendungen für weitere Geschäfte, die der Kunde im Hinblick auf die Vertragsbeziehung zu uns geschlossen hat.
4. Die persönliche Haftung unserer Organe und Angestellten, die als Erfüllungsgehilfen tätig werden, ist ausgeschlossen.
5. Weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
§ 11 - Formvorschriften
Für die Wahrung des in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Erfordernisses der förmlichen Mitteilung ist es erforderlich und genügend, wenn die betreffende Mitteilung schriftlich, per Telefax oder elektronisch übermittelt wird.
§ 12 - Schlußbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort ist 94486 Osterhofen-Gergweis.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ‑ einschließlich Wechsel- und Scheckklagen ‑ ist bei Auseinandersetzungen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich rechtlichem Sondervermögen Deggendorf. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.
(Stand 12/2008)
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